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 Aktuelles vom Sportwart

 

 

Neues Landesfischerreigesetz

 

Noch weisen die Behörden auf ihren Seiten das Landesfischereigesetz von 1993 aus.

Am 23.02.2010 wurde jedoch das Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes bekannt gegeben.

Darauf aufbauend wurde nun aus der alten Landesfischereiordnung (LFischO) die neugefasste Landesfischereiverordnung (LFischVO) vom 09.03.2010 bekannt gegeben.

Die wohl wichtigsten Neuerungen sind die Schonzeiten und -Maße für den Aal (01.10. - 01.03 im Rheinhauptstrom / 50 cm) , sowie der Wegfall der Schonung für den Wels. Des Weiteren ist dem Besatz mit Regenbogenforellen in Fließgewässern nun ein Riegel vorgeschoben worden. Aalbesatz muss dokumentiert und den Behörden gemeldet werden.

Praktisch bedeutet dies: Der Aal wird nach wie vor nur halbherzig geschützt, unsere Flüsse werden nun nicht mehr als Forellenpuff herhalten müssen und dem Wels geht es an den Kragen, aufgrund der Tatsache, dass er nicht mehr zurückgesetzt werden darf, egal wie groß oder klein er ist.

Moinsen zusammen. 21.03.2011

Bei der gestrigen Mitgliederversammlung (20.03.11) hat sich der Verein im Vorstand geändert.

Hier nochmal alle Änderungen im Vorstand :

1.Vorsitzender  Wolgang Panitz

2. Vorsitzender Markus Tandler

Geschäftsführer  Torben Allofs

Kassenwart  Guido Bobrowski

2. Jugendwart Andre Schlootz

1. Gewässerwart ( komissarisch ) Hubert Dohmen

Protokollführerin Monika Vermöhlen.

Am 03.04.11 findet unser erste Treffen an der Hütte ( Frühshoppen und Klönen ) statt. Karten und Knobelbecher sind schon bereitgestellt durch Jürgen. Fränki wird Frikadellen mitbringen und ich die Getränke besorgen. Wir freuen uns auf euer erscheinen.

Petri Heil Venni und Moni

Wir wünschen allen Anglern ein Angelreiches und Gesundes neues Jahr 2011 .

Jahreshauptversammlung ist für den 21.01.2011 geplant in Geldern Gaststätte zur Brille auf dem Issumer Tor.

Ab 18:00 Uhr Eintritt und Bezahlung ab 19:00 Uhr Programm. Geehrt wir Heinz Peters für 10 jährige Mitglieschaft im ASV.

Bis Bald und Petri Heil euer Sportwart

Stefan Venmans

Angeln mit Kindern unter 10 Jahren

vom 19.04.2010, 16:01 Uhr
 

Kinder entdecken schon im frühen Alter ihr Interesse am Angeln, können aber erst mit der Vollendung des zehnten Lebensjahres einen Jugendfischereischein erwerben. Kinder unter 10 Jahren können jetzt nach einem aktuellen Erlass zum Landesfischereigesetz NRW von erwachsenen Fischereischeininhabern unter folgenden Einschränkungen mit dem Angeln vertraut gemacht werden und beim Angeln assistieren:
• Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt. Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich des Fischereischeininhabers gehören.
• Ausgenommen von den genannten Tätigkeiten sind die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln, insbesondere das Abhaken und Töten von Fischen.
• Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Beschränkung des Angelns mit Kindern.

 
Unser erstes Angeln hat stattgefunden am 18.04.10.
Wir freuten uns auf 15 Erwachsene und 2 Jugendliche.
Gefangen wurden ein Barsc h von Werner Heyer 21,7 cm  150 g sowie von Martin Buchert eine Forelle von 40 cm und
580 g. Bilder hierzu könnt Ihr unter der Rubrik Fotoalbum finden.
 
Petri Heil
Euer Sportwart
Stefan Venmans